Geltungsbereich
Diese Vertragsbedingungen gelten für das Vertragsverhältnis zwischen der
GFD Gesellschaft für Datenverarbeitung mbH (nachfolgend Auftragnehmer genannt)
und ihren Kunden (nachfolgend Auftraggeber genannt).
Die AGB der Auftraggeber werden ausdrücklich nicht zum Bestandteil des Vertrages.
Zustandekommen des Vertrags bei einmalig- oder gelegentlich erteilten Aufträgen
Ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer kommt bei einmalig oder gelegentlich erteilten Aufträgen durch das Angebot des Auftragnehmers zustande, das der Auftraggeber durch die Erteilung eines schriftlichen Verarbeitungsauftrags bestätigt.
Zustandekommen des Vertrags bei sich wiederholenden Aufträgen
Ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer kommt bei sich wiederholenden Aufträgen durch den Abschluss eines Rahmenvertrags zustande, dessen Inhalt durch die einzelnen, schriftlich erteilten, Verarbeitungsaufträge ergänzt wird.
Bereitstellung von Daten und Material durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber verpflichtet sich, das zur Fertigung benötigte Material und die Daten in einem einwandfreien Zustand beim Auftragnehmer frei Haus anzuliefern. Sofern der Auftraggeber hiermit andere Unternehmen beauftragt, werden diese vom Auftraggeber entsprechend angewiesen.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, überprüft der Auftragnehmer das eingehende Material nicht auf dessen Richtigkeit und Vollständigkeit, was zur Folge hat, dass Fehlanlieferungen erst zum Zeitpunkt der Arbeitsausführung des Auftrags erkannt werden können. Gleiches gilt für angelieferte Datenbestände. Für die Verarbeitungsfähigkeit des Materials und der Daten ist der Auftraggeber verantwortlich. Aufwendungen, welche aufgrund falscher oder mangelhafter Materialanlieferungen oder Daten entstehen, werden vom Auftraggeber getragen.
Das bereit gestellte Material und die überlassenen Daten werden vom Auftragnehmer nicht versichert und wenn doch, dann auf Veranlassung des Auftraggebers, der hierfür die Versicherungsprämien zu übernehmen hat.
Produktionsspezifische Besonderheiten
In allen Produktionsgängen oder Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen zu anderen Aufträgen oder zu auftragsbezogenen Vorlagen vorkommen, die nicht beanstandet werden können.
Bei nicht personalisierten Druckaufträgen können Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auftragsmengen nicht beanstandet werden.
Lieferfristen und Termine
Die Einhaltung eines verbindlichen Auslieferungstermins setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Überlassung der für die Produktion benötigten Daten und der zu versendenden Materialien voraus. Falls der Auftraggeber einen Musterausdruck zur Druckfreigabe erhält, verlängert sich der vereinbarte Termin um die Zeit, die der Auftraggeber für die Freigabe der Druckfreigabe benötigt. Der vereinbarte Auslieferungstermin ist eingehalten, wenn die auszuliefernden Sendungen innerhalb der vereinbarten Frist an den Aufraggeber bzw. das Versandunternehmen übergeben wurden.
Falls der Auftragnehmer in Verzug gerät, gewährt der Auftraggeber zunächst eine angemessene Nachfrist.
Nach dem fruchtlosen Ablauf derselben kann der Auftraggeber vom Auftrag zurücktreten.
Die Höhe einer Schadenersatzpflicht des Auftragnehmers beschränkt sich auf die Höhe des Auftragswertes. Vorbehaltlich einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers sind weitergehende Ansprüche ausgeschlossen.
Ereignisse, die vom Auftragnehmer nicht zu vertreten sind (hierzu gehören höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen oder Arbeitskämpfe) entbinden den Auftragnehmer für deren Dauer von der Pflicht zur Bereitstellung der vereinbarten Leistung.
Der vereinbarte Auslieferungstermin verlängert sich entsprechend der Dauer der Störung, über deren Dauer der Auftraggeber unterrichtet wird. Falls ein Ende der Störung nicht absehbar ist, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Gefahrenübergang
Mit der Übergabe der versandfertigen Sendungen an die Postdienstleister geht die Gefahr auf diese über.
Gleiches gilt, wenn die Übergabe der versandfertigen Sendungen an den Abholberechtigten des Auftraggebers erfolgt.
Porto/Versandkosten bei der Beauftragung der Deutschen Post AG
Die Porto- und Versandkosten werden zum Zeitpunkt der Einlieferung der Sendungen fällig. Die Bezahlung erfolgt im Ausweisverfahren (Postkarte) durch den Auftraggeber.
Falls der Auftraggeber am Ausweisverfahren nicht teilnimmt, erstellt der Auftragnehmer eine Vorab – Portorechnung, wobei die Portoermittlung unter Verwendung eines Postprogramms erfolgt. Die so erstellte Rechnung wird schnellstmöglich dem Auftraggeber überlassen, der dafür sorgt, dass die Porto- und Versandkosten so rechtzeitig auf dem Konto des Auftragnehmers eingehen, dass die termingerechte Auflieferung der Sendungen nicht gefährdet wird.
Falls die Vorab – Portorechnung des Auftragnehmers von der Endabrechnung der Deutschen Post AG abweicht, werden die Differenzen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber verrechnet.
Porto/Versandkosten bei der Beauftragung alternativer Versender
Hierzu ist es erforderlich, dass ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem alternativen Versender abgeschlossen wird, der auf Wunsch des Auftraggebers gerne vom Auftragnehmer vermittelt wird. Die Abrechnung des Portos und der Versandkosten findet zwischen dem Versender und dem Auftraggeber statt.
Rechte des Auftraggebers bei Mängeln
Offensichtliche Mängel müssen dem Auftragnehmer sofort nach der Auftragserfüllung, spätestens jedoch nach dem Ablauf von 10 Werktagen mitgeteilt werden.
Verborgene Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach ihrer Feststellung mitzuteilen.
Der Auftragnehmer hat das Recht die reklamierten Mängel (Art, Umfang, Ursache) zu überprüfen, wofür ihm der Auftraggeber die hierzu notwendige Zeit einräumt.
Die Beseitigung der vom Auftragnehmer anerkannten Mängel erfolgt im gegenseitigen Einvernehmen der Vertragspartner entweder durch eine teilweise- oder aber eine komplette Nacherfüllung zu Lasten des Auftragnehmers. Im Falle des Fehlschlags der Mängelbeseitigung (hierzu gehört u.a. die Unzumutbarkeit der Maßnahmen für den Auftraggeber oder unverhältnismäßige hohe Aufwendungen für den Auftragnehmer) hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Preisminderung oder einen Schadensersatz zu verlangen, dessen Höhe sich auf den Auftragswert beschränkt.
Eine Nachbesserung zu Lasten des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, wenn die Mängel oder ein Teil der Mängel vom Auftraggeber verursacht wurden.
Restmaterial und Einlagerungsmaterial
Nach der Auftragsausführung wird dem Auftraggeber vorhandenes Restmaterial zur Abholung bereitgestellt.
Wenn dieses nach dem Ablauf einer Frist von zwei Wochen nicht abgeholt wird, erfolgt dessen Vernichtung zu Lasten des Auftraggebers.
Wenn die Einlagerung des Restmaterials oder sonstige Einlagerungen vereinbart werden, werden die Marialien vom Auftragnehmer nicht versichert und wenn doch, dann auf Veranlassung des Auftraggebers, der hierfür die Versicherungsprämien zu übernehmen hat.
Angebote, Auftragsbestätigungen, Rechnungen
Angebote, Auftragsbestätigungen, Rechnungen und der dergleichen verschickt der Auftragnehmer entweder mittels Postversand oder aber, wenn der Auftraggeber dies wünscht, durch die elektronische Übertragung der oben erwähnten Dokumente in den Emailbereich des Auftraggebers, der dem Auftragnehmer zugewiesen wurde
Dort angekommen, können die Dokumente abgespeichert und ausgedruckt werden, womit die ordnungsgemäße Zustellung derselben erfolgt ist. Ein Anspruch auf digital signierte Dokumente (§14 Abs. e UStG) besteht nicht.
Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Auftragspapieren (Angebote, Aufträge, Rechnungen und dergleichen).
Datenschutz und Archivierung
Infolge gesetzgeberischer Vorgabe wird der Auftragnehmer für den Auftraggeber erst tätig, wenn ein Vertrag über die Datenverarbeitung im Auftrag abgeschlossen wurde.
Eine Archivierung der vom Auftraggeber überlassenen Daten erfolgt auf Wunsch des Auftraggebers, wobei die Archivierungskosten vom diesem zu tragen sind.
Mangelt es an einer solchen Vereinbarung, werden die Daten nach der Bezahlung der Rechnung des Auftragnehmers gelöscht, wobei die Bezahlung der Rechnung bescheinigt, dass die Auftragsbearbeitung durch den Auftragnehmer termingerecht und mängelfrei erfolgt ist.
Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Für alle Ansprüche gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Der Erfüllungsort ist Rastatt. Der Gerichtsstand ist ohne Rücksicht auf den Streitgegenstand ebenfalls Rastatt.
Rastatt, den 26.02.2021
Horst-Dieter Schneider
Geschäftsführender Gesellschafter